Beförderungsbestimmungen / AGB
Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen und der jeweilige Auftraggeber und Fluggast. In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, welches die gleichen Voraussetzungen (§20 LuftVG) erfüllt, zur Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
Die Haftung des durchführenden Luftfahrtunternehmens (Luftfrachtführer) ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze Geregelt.
Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte ist ausgeschlossen. Bei Mitnahme ist der Fluggast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Fahrt verantwortlich. Der Fluggast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fluggäste durch sein Gepäck, Foto- oder Filmgeräte nicht zu Schaden kommen.
Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt bzw. Startplatz ist der Fluggast selbst verantwortlich.
Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiges Absagen ( mindestens 12 Std.) aufgrund in der Verantwortung des Gastes liegenden Gründen, führen zum ersatzlosen Verlust des gezahlten Fahrpreises. Die Nichtbeachtung der Beförderungsbedingungen auf dem „ Merkblatt für Passagiere" können zum Ausschluss bei der Fahrt führen. Die Beförderung kann ebenfalls verweigert werden, wenn der Verdacht auf Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt.
Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten/Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
Vereinbarte Termine sind verbindlich und können nur mit unserer Zustimmung geändert werden. Bei Änderungen auf einen neuen Termin entstehen für den Fluggast keine Kosten, jedoch besteht kein Anspruch auf umgehende Erfüllung des Terminvorschlags des Fluggastes.
Die ausgestellten Fahrscheine/Gutscheine sind 24 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Danach entfällt der Anspruch, eine Verlängerung des Fahrscheins /Gutscheins steht im Ermessen des ausstellenden Luftfahrtunternehmens.
Gutscheine sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Sie können jedoch mit Zustimmung des Luftfahrtunternehmens auf andere Personen übertragen werden.
Schadensersatzansprüche aufgrund von wetterbedingten oder technischen Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.
Die Preise gelten für die Ballonfahrt, Personen- und Sachversicherung und Unfallversicherung. Der Fluggast macht mit dem Luftfahrtunternehmen einen Starttermin selbständig aus. Sollte der Termin aus witterungsbedingten Gründe verschoben werden, erfolgt eine neue Terminvereinbarung.
Das Luftfahrtunternehmen ist bemüht, dem Fluggast rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben. Die Zuteilung der Plätze im Ballon und die Auswahl des jeweiligen zum Einsatz kommenden Ballons liegt ausschließlich in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens, Wünsche des Fluggastes werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Erfüllungsort und Gerichtstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche oder Rechtstreitigkeiten ist der Firmensitz des Luftfahrtunternehmens. Sollten einzelne Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben alle übrigen Teile davon unberührt.